Sachverständiger Krefeld
Frank Tekook
Bausachverständiger und Baugutachter
Ostwall 22347798 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation
- Staatlich geprüfter Hochbautechniker
- Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
- Gutachter für Schäden an Gebäuden (SAA) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
- Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Martin Kleinheyer
Bausachverständiger und Baugutachter
Hohenzollernstraße 447799 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation
- Dipl.-Ing. Architekt
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung
Volkan Memili, B. Eng.
Bausachverständiger und Baugutachter
Ostwall 22347798 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation
- Bauingenieur (B. Eng.)
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Sachkundiger für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an alten Mineralwollen und Asbest nach TRGS 521 & TRGS 519
- Sachkundiger für die Prüfung und Wartung von Feuerschutztüren und Feststellanlagen nach MBO/BGI-DGUV/ASR/DIBt-Rl und DIN 14677
Kai Roß
Bausachverständiger und Baugutachter
Dujardinstraße 747829 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Beton- und Stahlbetonbaugewerk (DEKRA)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertungen (DEKRA)
- IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Krefeld stehen Ihnen:
- Herr Frank Tekook
- Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
- Herr Volkan Memili, B. Eng.
- Herr Kai Roß
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Tekook, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Volkan Memili, B. Eng., Herr Kai Roß, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Krefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Krefeld kommen bzw. sich nicht in Krefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Krefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Krefeld ist eine kreisfreie Stadt am linken Niederrhein. Krefeld ist mit rund 220.000 Einwohnern eine Großstadt mittlerer Größe.
Das Stadtgebiete von Krefeld gliedern sich in die 9 Stadtbezirke: Krefeld Stadtmitte, Krefeld West, Krefeld Nord, Krefeld Hüls, Krefeld Süd, Krefeld Fischeln, Krefeld Oppum-Linn, Krefeld Ost und Krefeld Uerdingen.
Die Stadt Krefeld grenzt im Norden an die Städte Neukirchen-Vluyn und Moers im Kreis Wesel, im Osten und Nordosten an die kreisfreie Stadt Duisburg, im Süden an die Städte Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss und Willich im Kreis Viersen sowie im Westen an die Städte Tönisvorst und Kempen im Kreis Viersen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Von-der-Leyen-Platz
47798 Krefeld
Bauamt:
Parkstraße
47829 Krefeld
Tel: 036603 9
Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47798 Krefeld