Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Krefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Krefeld kommen bzw. sich nicht in Krefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Krefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Krefeld ist eine kreisfreie Stadt am linken Niederrhein. Krefeld ist mit rund 220.000 Einwohnern eine Großstadt mittlerer Größe.
Das Stadtgebiete von Krefeld gliedern sich in die 9 Stadtbezirke: Krefeld Stadtmitte, Krefeld West, Krefeld Nord, Krefeld Hüls, Krefeld Süd, Krefeld Fischeln, Krefeld Oppum-Linn, Krefeld Ost und Krefeld Uerdingen.
Die Stadt Krefeld grenzt im Norden an die Städte Neukirchen-Vluyn und Moers im Kreis Wesel, im Osten und Nordosten an die kreisfreie Stadt Duisburg, im Süden an die Städte Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss und Willich im Kreis Viersen sowie im Westen an die Städte Tönisvorst und Kempen im Kreis Viersen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Von-der-Leyen-Platz
47798 KrefeldBauamt:
Parkstraße
47829 Krefeld
Tel: 036603 9Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47798 Krefeld