Baugutachter Krefeld

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Krefeld

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter

Ostwall 223
47798 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (Architekt) Martin Kleinheyer Krefeld
Dipl.-Ing. (Architekt)

Martin Kleinheyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Hohenzollernstraße 4
47799 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Architekt
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Volkan Memili, B. Eng. Krefeld

Volkan Memili, B. Eng.

Bausachverständiger und Baugutachter

Ostwall 223
47798 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation

  • Bauingenieur (B. Eng.)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an alten Mineralwollen und Asbest nach TRGS 521 & TRGS 519
  • Sachkundiger für die Prüfung und Wartung von Feuerschutztüren und Feststellanlagen nach MBO/BGI-DGUV/ASR/DIBt-Rl und DIN 14677
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Kai Roß Krefeld

Kai Roß

Bausachverständiger und Baugutachter

Dujardinstraße 7
47829 Krefeld
Tel: 02151 603 59 92
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Beton- und Stahlbetonbaugewerk (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertungen (DEKRA)
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Krefeld stehen Ihnen:

  • Herr Frank Tekook
  • Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
  • Herr Volkan Memili, B. Eng.
  • Herr Kai Roß
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Tekook, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Volkan Memili, B. Eng., Herr Kai Roß, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Krefeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Krefeld kommen bzw. sich nicht in Krefeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Krefeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Krefeld ist eine kreisfreie Stadt am linken Niederrhein. Krefeld ist mit rund 220.000 Einwohnern eine Großstadt mittlerer Größe.

Das Stadtgebiete von Krefeld gliedern sich in die 9 Stadtbezirke: Krefeld Stadtmitte, Krefeld West, Krefeld Nord, Krefeld Hüls, Krefeld Süd, Krefeld Fischeln, Krefeld Oppum-Linn, Krefeld Ost und Krefeld Uerdingen.

Die Stadt Krefeld grenzt im Norden an die Städte Neukirchen-Vluyn und Moers im Kreis Wesel, im Osten und Nordosten an die kreisfreie Stadt Duisburg, im Süden an die Städte Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss und Willich im Kreis Viersen sowie im Westen an die Städte Tönisvorst und Kempen im Kreis Viersen. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Von-der-Leyen-Platz
47798 Krefeld

Bauamt:
Parkstraße
47829 Krefeld
Tel: 036603 9

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47798 Krefeld

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